Tarifinformationen gültig ab 01.01.2025
Die Tarife der Meininger Busbetriebs GmbH
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Wie ermittelt sich der Fahrpreis?
Der Tarifkilometer ist auf dem Fahrschein ersichtlich oder kann in den Servicebüros bzw. per E-Mail erfragt werden.
Ein Beispiel:
Sie fahren von Meiningen nach Suhl Busbahnhof. Sie fahren 25 Tarifkilometer.
Die Tarifbestimmungen der MBB
Ein Blick ins Detail
Tarifbestimmungen im ÖPNV ab 01.01.2025 für das Konzessionsgebiet der Meininger Busbetriebs GmbH
I. Tarifbestimmungen
1. Die errechneten Fahrpreise werden mathematisch auf 10 Cent gerundet.
2. KINDER bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. (Ausgenommen Gruppen)
3. KINDER vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben Anspruch auf Ermäßigung von 30 % des Einzelfahrpreises Erwachsener.
4. Die Tageskarte gilt am Verkaufstag von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf der gekauften Strecke. Eine Tageskarte für den Regionalverkehr berechtigt nicht zur Nutzung des Stadtverkehres. Als Berechnungsgrundlage werden im Stadtverkehr 3 Einzelfahrten Erwachsene angenommen und eine Ermäßigung von 10 % gewährt. Im Regionalverkehr werden 2 Einzelfahrten Erwachsene als Berechnungsgrundlage angenommen und eine Ermäßigung von 10 % gewährt.
5. Die Seniorenkarte gilt für Bürger ab dem 65. Lebensjahr mit genehmigtem Antrag. Der Inhaber der Seniorenkarte hat Anspruch auf Ermäßigung von 30 % des Einzelfahrpreises Erwachsener.
Der Seniorenantrag ist in den Servicebüros Meiningen und Schmalkalden sowie in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis erhältlich. Zur Ausstellung sind ein gültiger Ausweis und ein Passbild vorzulegen. Die Gebühr für einen Seniorenantrag beträgt 2,00 Euro.
Der Aufgabenträger Landkreis Schmalkalden-Meiningen trägt anteilig den Restbetrag zum Einzelfahrpreis.
6. Das Eltern-Ticket gilt für Eltern mit genehmigtem Antrag, deren Kind das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Eltern-Ticket gilt nur in Begleitung des Kindes. Der Inhaber des Eltern-Tickets hat Anspruch auf Ermäßigung von 30 % des Einzelfahrpreises Erwachsener.
Der Eltern-Ticket-Antrag ist in den Servicebüros Meiningen und Schmalkalden sowie in der Stadtverwaltung Zella-Mehlis erhältlich. Zur Ausstellung sind ein gültiger Ausweis, ein Passbild sowie die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Die Gebühr für einen Eltern-Ticket-Antrag beträgt 2,00 Euro.
Der Aufgabenträger Landkreis Schmalkalden-Meiningen trägt anteilig den Restbetrag zum Einzelfahrpreis.
7. Die KOMBIKARTE gilt für den Überlandverkehr in Verbindung mit dem Stadtverkehr Meiningen, Schmalkalden, Oberhof und Zella-Mehlis. Die Kombikarte errechnet sich aus dem Preis der Wochen-, Monats- bzw. Jahreskarte (nur Jahreskarte für Schüler- und Auszubildende) für den Regionalverkehr zuzüglich eines festen Betrages für die Nutzung des Stadtverkehrs.
Dieser beträgt:
Wochenkarte: 4,20 Euro
Monatskarte: 17,90 Euro
Jahreskarte: 115,50 Euro.
8. Bei WOCHENKARTEN für JEDERMANN werden 9 Einzelfahrten als Berechnungsgrundlage angenommen und eine Ermäßigung von 23 % gewährt.
9. Bei WOCHENKARTEN für AUSZUBILDENDE *) werden 20 % Ermäßigung auf die Wochenkarte für Jedermann gewährt (Gesamtermäßigung 38,4 %).
10. Bei MONATSKARTEN für JEDERMANN werden 40 Einzelfahrten als Berechnungsgrundlage angenommen und eine Ermäßigung von 35 % gewährt.
11. Bei MONATSKARTEN für AUSZUBILDENDE *) werden 20 % Ermäßigung auf die Monatskarte für Jedermann gewährt (Gesamtermäßigung 48 %).
12. Bei SCHÜLER- und AZUBIJAHRESKARTEN *) werden 11 Monatskarten als Berechnungsgrundlage angenommen. Die Schüler- und Azubijahreskarten gelten für das jeweilige Schuljahr einschließlich der Sommerferien.
13. Die Zeitkarten für Schüler und Auszubildende (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) sind nur mit Antrag gültig, sie sind nicht übertragbar. Bei Verlust sind die Jahreskarten für Schüler und Auszubildende ersetzbar. Es wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
14. Bei JAHRESKARTEN für JEDERMANN werden 11 Monatskarten als Berechnungsgrundlage angenommen.
15. Die Geltungsdauer der Zeitkarten (außer Schüler- und Azubijahreskarte und Kombikarte Schüler- und Azubijahreskarte) erstrecken sich auf nachfolgend genannte Kalendertage:
Wochenkarte: Woche, gültig von Montag bis Sonntag
Monatskarte: Monat, gültig vom 01. bis 31. des Monats
Jahreskarte: gültig vom 01. des Monats bis 31. des Vormonats im Folgejahr
Die genannten Zeitkarten sind übertragbar, bei Verlust werden sie nicht ersetzt.
16. Für SCHWERBEHINDERTE gelten die Bestimmungen des § 145, § 146, § 147 SGB IX. Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke vom Versorgungsamt werden auf allen Linien unentgeltlich befördert.
17. Für die Beförderung von SKIERN, GEPÄCK, FAHRRÄDERN und HUNDEN wird ein pauschales Beförderungsentgelt von 2,10 Euro erhoben. BLINDENHUNDE werden unentgeltlich befördert.
18. KINDERWAGEN und HANDGEPÄCK (bis 55x40x23cm) werden unentgeltlich befördert.
19. REISEGRUPPEN sind Personen, die sich zu einem gemeinsamen Reisezweck zusammengeschlossen haben (Reisegruppe). Es wird für jede Person eine Ermäßigung von 20 % des Einzelfahrpreises gewährt. Der ermäßigte Fahrpreis ist für mindestens 10 Personen zu zahlen. Die Ermäßigung wird nur nach vorheriger Anmeldung gewährt und wenn die Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
20. FAHRPREISBESCHEINIGUNG Die Gebühr für eine Fahrpreisbescheinigung beträgt 2,00 Euro.
21. Die TAGESNETZKARTE ist gültig für das gesamte Liniennetz der MBB Meininger Busbetriebs GmbH. Der Verkaufspreis beträgt 9,50 Euro. Die Gültigkeit erstreckt sich auf den Verkaufstag.
22. Das FASTENTICKET ist gültig für das gesamte Liniennetz der MBB Meininger Busbetriebs GmbH. Der Verkaufspreis beträgt 6,00 €. Die Gültigkeit erstreckt sich auf den Verkaufstag von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr und nur während der Fastenzeit (von Aschermittwoch bis Karsamstag).
23. Das THÜRINGEN-TICKET gilt nur auf der Strecke Zella-Mehlis – Oberhof (Thür) Stadt.
24. Die OBERHOF-CARD der Stadt Oberhof wird im Stadtgebiet Oberhof zwischen Rondell/Rennsteiggarten und Grenzadler anerkannt.
25. Folgende GÄSTEKARTEN werden im gesamten Liniennetz der MBB Meininger Busbetriebs GmbH anerkannt:
– Gästekarte Floh-Seligenthal
– Gästekarte Luftkurort Friedrichroda – Heilklimat. Kurort Finsterbergen
– Gästekarte Staatlich anerkannter Erholungsort Georgenthal im Naturpark Thüringer Wald
– Gästekarte Thüringen – Thüringer Wald [Bad Tabarz]
– Gästekarte Luftkurort Tambach-Dietharz
26. Das SCHÜLER-FERIENTICKET THÜRINGEN und das SCHÜLER-FERIENTICKET THÜRINGEN MINI können in den Bussen erworben werden und gelten für das Liniennetz der MBB Meininger Busbetriebs GmbH für den Zeitraum der Sommerferien in Thüringen. Der Verkaufspreis wird jährlich von BBT festgelegt.
27. Das JOBTICKET ist eine Jahreskarte. Es werden 11 personengebundene Monatskarten als Berechnungsgrundlage angenommen. Das Jobticket gilt auf der gekauften Strecke. Dazu wird ein Vertrag zwischen der MBB Meininger Busbetriebs GmbH und dem Unternehmen geschlossen. Die Mindestabnahmemenge beträgt 10 Stück.
28. Die Zeitkarten der MoVeas GmbH werden auf folgenden Strecken anerkannt:
– Sülzdorf – Haina – Römhild – Hindfeld – Eicha
– Römhild – Mönchshof – Mendhausen.
29. Die Zeitkarten von Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR werden auf folgenden Strecken anerkannt:
– Kaltennordheim – Kaltensundheim
– Trusetal – Brotterode.
30. Die Fahrausweise vom Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR werden auf dem Abschnitt von Barchfeld, Wendepunkt nach Barchfeld, Nürnberger Straße anerkannt.
31. Auf dem Streckenabschnitt Wichtshausen Bauwi – Suhl Aue – Suhl Zentrum – Zella-Mehlis, Meininger Straße werden in den Bussen von SNG und MBB alle Tarifprodukte der jeweiligen Unternehmen im Rahmen ihrer Gültigkeit gegenseitig anerkannt. Dies betrifft folgende Linien: MBB Linie 400, SNG Linien B/F, C1, C2 und C12. Zusätzlich erfolgt eine gegenseitige Anerkennung auf dem durch die SNG befahrenen Streckenabschnitt Suhl Zentrum – Suhl Bahnhof.
II. Ergänzende Tarifbestimmungen Regionalverkehr
1. Die Fahrpreise im Regionalverkehr sind in der Tabelle 1 dargestellt.
2. Der MINDESTFAHRPREIS Erwachsener beträgt 2,10 Euro.
Der MINDESTFAHRPREIS Kind beträgt 1,50 Euro.
3. Der Einzelfahrschein gilt bis zum Endpunkt einer Linie und berechtigt nicht zum Umsteigen.
4. Im Regionalverkehr gibt es in der Kernstadt Meiningen nur einen Tarifpunkt, den Busbahnhof Meiningen. Im Regionalverkehr gibt es in der Kernstadt Schmalkalden nur einen Tarifpunkt, den Busbahnhof Schmalkalden.
5. Bei personengebundenen WOCHENKARTEN (Stammkarten) werden 9 Einzelfahrten als Berechnungsgrundlage angenommen und eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
6. Bei der personengebundenen MONATSKARTE (Stammkarten) werden 40 Einzelfahrten als Berechnungsgrundlage angenommen und eine Ermäßigung von 40 % gewährt.
7. Die Geltungsdauer der Zeitkarten gemäß den Punkten 5 und 6 erstreckt sich auf alle Kalendertage. Die Zeitkarten sind nur mit Stammkartenantrag gültig. Die Gebühr für einen Stammkartenantrag beträgt 2,00 Euro. Der Antrag ist vom Stammkunden zu unterschreiben. Der Fahrgast hat sich vor der Unterschrift zu überzeugen, dass alle Angaben richtig sind. Diese Zeitkarten sind nicht übertragbar, bei Verlust werden sie nicht ersetzt.
III. Ergänzende Tarifbestimmungen Stadtverkehr Meiningen, Schmalkalden, Oberhof und Zella-Mehlis
Der Stadttarif umfasst die Stadt
– die Kernstadt Meiningen zuzüglich den Ortsteilen Dreißigacker, Helba, Herpf, Stillhof, Wallbach, Walldorf und Welkershausen
– die Kernstadt Schmalkalden zuzüglich den Ortsteilen Asbach, Aue, Breitenbach, Grumbach, Haindorf, Mittelschmalkalden, Mittelstille, Möckers, Näherstille, Niederschmalkalden, Reichenbach, Springstille, Volkers, Weidebrunn und Wernshausen
– Oberhof zuzüglich dem Ortsteil Bahnhof
– Zella-Mehlis
Alle weiteren Ortsteile werden über den Regionaltarif abgerechnet.
Der Einzelfahrschein gilt ab dem Verkaufszeitpunkt 60 Minuten und berechtigt zum einmaligen Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel auf den Linien des jeweiligen Stadtverkehres. Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet.
1. Einzelfahrschein/ Erwachsener: 2,10€
2. Ermäßigter Einzelfahrschein/Kind: 1,50€
3. Seniorenticket ab 65/ Einzelfahrschein: 1,50€
4. Eltern-Ticket/ Einzelfahrschein: 1,50€
5. Tageskarte (00 bis 24 Uhr gültig): 5,70€
6. Wochenkarte Schüler- und Azubi: 11,60€
7. Wochenkarte/ Jedermann: 14,60€
8. Monatskarte Schüler- und Azubi: 43,70€
9. Monatskarte/ Jedermann: 54,60€
10. Schüler- und Azubijahreskarte: 480,70€
11. Jahreskarte Jedermann: 600,60€
IV. Beförderungsbedingungen
Es gelten die gemeinsamen Beförderungsbedingungen von BBT und VMT in der aktuell gültigen Version.
*) Bezugsberechtigt sind:
1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres
a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
– allgemeinbildender Schulen
– berufsbildender Schulen
– Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
– Hochschulen, Akademien
mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landesvolkshochschulen;
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buschstabe a fallen, besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realabschlusses besuchen;
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des §43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
Die Berechtigung zum Erwerb von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs hat der Auszubildende nachzuweisen.
Bei Benutzung der Verkehrsmittel ist die Berechtigung zur Nutzung zusätzlich zur Auszubildenden-Zeitkarte mitzuführen, ausgenommen bei Ziffer 1.